Verfahren beim Hessischen Landtag

1. Petition zur Feststellung des Verfassungsbruchs

Der Petent wendet sich an den Landtag und alle Staatsbürger Hessens und fordert den Nachweis, dass alle Landtagsmitglieder, die Regierung und die Staatsbediensteten ihre Pflicht zum Schutz der Landesverfassung (Art. 146 ff. HessLV) erfüllt haben. Jedes Mitglied des Landtags soll bis zum 31.08.2020 eine eigene Stellungnahme zu den Vorgängen seit dem 12.03.2020 veröffentlichen; das Präsidium soll mindestens zwei Rechtsgutachten in Auftrag geben und den Zeitplan bis zum 15.08.2020 bekannt machen. Außerdem verlangt er, dass das Land dem DIRZ.net Honorare, Aufwandsentschädigung und Schadenersatz in Höhe der 2016 eingereichten Amtshaftungsklage (zuletzt über 320.000 €) zahlt. Er stützt sich auf die Verfassung von 1946 (Abschnitt „Schutz der Verfassung“, Art. 16), das Geleitwort Zinns von 1956, ein DIRZ-Gutachten vom Mai 2020 und auf seit 2013 unbeantwortete Eingaben.

2. Petition zu Verfassungsschutz und Strafverfolgung von Verfassungsbrechern

Der Petent wirft Abgeordneten von FDP, CDU und Grünen vor, im Verfassungskonvent 2018 mit Anträgen (Drucksache 19/6376) den Verfassungsschutz nach Art. 146 ff. HessLV angegriffen zu haben. Er fordert die Aufhebung der Immunität der Betroffenen (genannt werden u. a. die Vizepräsidenten Hahn und Hofmann), den Entzug staatsbürgerlicher Rechte, die Übergabe an die Strafverfolgung und eine Anklage vor dem – neu zu besetzenden – Staatsgerichtshof. Der Landtag soll vor der Bundestagswahl einberufen werden und sich auflösen; der Text der Petition soll sofort veröffentlicht werden. Eine Abweisung oder Verzögerung wertet der Petent als Unterstützung von Verfassungsbrechern und begründet seine Forderungen mit Art. 146–150 HessLV.

3. Petition zur Rechtsordnung und unverzüglichen Auflösung des Landtags

Der Petent beantragt, dass der 20. Landtag zusammentritt und seine Auflösung beschließt. Er verweist darauf, dass er diese Forderung bereits im März 2020 und vor der Bundestagswahl 2021 erhoben habe und sie nie widerlegt worden sei. Als Gründe nennt er ein aus seiner Sicht verfassungswidriges Notverordnungsrecht in der Corona-Zeit und eine Vervielfachung der Staatsschulden. Ein „Reset“ durch das Wiedereinsetzen der Verfassung erfordere die Strafverfolgung der in den Strafanzeigen genannten Hauptverantwortlichen und die Aufhebung der Immunität. Die Petition sei nach seiner Auffassung eine Forderung und keine Bitte, da sie sich auf die Volkssouveränität stütze; als Anlage ist ein Beleg zur Personalauswahl der hessischen Justiz beigefügt.

4. Petition zur Nachlassdokumentation des Hessischen Staates

Der Petent fordert, den Zusammenbruch der 1946 durch Volksabstimmung begründeten Rechtsordnung am 15.11.2022 im Landtag abschließend zu dokumentieren. Er nennt zehn Maßnahmen, darunter Offenbarungseid, Nachlassverwaltungen, Auflösung aller Staatsorgane und Behörden, Insolvenzerklärungen, Abwicklung von Ansprüchen, Feststellung der Rechtlosigkeit und des Verlusts der Immunität, Abschalten der Energieversorgung der Staatsorgan-Gebäude, Verwahrung der Abwicklungsdokumente und Strafverfolgung; als Zuständige führt er u. a. Ministerpräsident Rhein, Landtagspräsidentin Wallmann und Finanzminister Boddenberg an. Bis zum 17.11.2022 verlangt er eine Live-Übertragung bzw. Videoaufzeichnung der Abstimmung über den Antrag Rudolph (SPD, Drucksache 20/9505, Wahlalter 16) sowie eine Erklärung an Eides statt. Den Antrag hält er für unzulässig, weil er den notwendigen Volksentscheid umgehe und Art. 56 Abs. 4 HessLV widerspreche, und möchte ihn von der Tagesordnung genommen sehen. Seine Angaben erklärt er an Eides statt.

5. Petition zur Verschiebung der Landtagswahl 2023

Unter Verweis auf das Gutachten vom Mai 2020, fünf frühere Petitionen, drei Anträge beim Staatsgerichtshof und fünf Verfahren beim Bundesverfassungsgericht stellt der Petent zehn Forderungen: Entlassung und Strafverfolgung des Justizministers, Auflösung des Staatsgerichtshofs und Absetzung seiner Richter bis spätestens 18.07.2023, Rücktritt von Ministerpräsident und Landesregierung, Zwangspensionierung der Gerichtspräsidenten und -direktoren, Entlassung aller Behördenleiter, Medienberichterstattung über Verfassungsbrüche in und vor der Corona-Zeit, Verschiebung der Landtagswahl auf frühestens März 2024, Einsetzung eines neuen Staatsgerichtshofs und Landesanwalts, 1 Mio. € Schadenersatz für staatliches Mobbing und Zersetzung seit 2002 sowie Selbstauflösung und Selbstanzeige des Landtags bis 20.07.2023. Er begründet dies mit den bisherigen Petitionen und einem 34-seitigen Schriftsatz vom 01.07.2023, sieht Korruption bei der „Polit- und Richterkaste“, regt an, die CDU Hessen für verfassungsfeindlich zu erklären, hält die Wahl andernfalls für rechtswidrig vorbereitet und kündigt die Pfändung seiner Forderungen (ca. 1 Mio. €) gegen Landtagsmitglieder an.

6. Petition zu Bildung und Aufklärung über Abschnitt XI der Hessischen Verfassung

Der Petent beschreibt ein strukturelles Vermittlungsdefizit zu Abschnitt XI der Hessischen Verfassung (Art. 146–152) und stützt sich dabei auf eine im Juli 2025 beauftragte KI-Untersuchung (Gemini, als Anlage). Als Folgen nennt er Hausverbote in Lindenfels, einen Wahlausschluss in Ludwigshafen und Strafanzeigen; seine Anliegen würden als „Delegitimierung des Staates“ wahrgenommen. Außerdem hält er Art. 14 HessLV (Versammlungsfreiheit, Corona-Maßnahmen) für prüfungsbedürftig. Er beantragt Bildungsinitiativen und Unterrichtsmodule zu Art. 146, 147 und 150, die Förderung kritischer Verfassungskompetenz mit Abgrenzung zur „Delegitimierung“ sowie eine Zusammenarbeit von Landtag, Staatsgerichtshof und Zivilgesellschaft in Foren, Workshops und Publikationen.

7. Petitionsverfahren „Runder Tisch“ – Beschwerde (E-Mail)

Dieses Dokument ist der Ausdruck einer E-Mail und keine Formular-Petition. Der Petent nimmt darin seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Leiterin der Geschäftsstelle Petitionsverfahren zurück, weil sein Antrag auf ergänzendes Gehör nicht bearbeitet worden sei, was er als Verstoß gegen Art. 16 HessLV wertet. Er sieht darin die Fortsetzung der Zerstörung der Verfassung durch den gesamten Landtag, der sich nicht mehr auf Legitimität berufen könne, und führt Rechte der HessLV auf (Art. 16, Art. 14, Abschnitt XI, Rechtsprechung ohne Anwaltszwang, Bürgerbegehren und Volksabstimmungen). Von den Kandidaten für den „Runden Tisch“ habe keiner geantwortet. Dokumentiert ist auch seine Beschwerde vom 15.11.2025 zum Petitionsverfahren 3085/21 („Runder Tisch“), das am 13.11.2025 für abgeschlossen erklärt und an die Fraktionen weitergeleitet worden war, mit drei Anträgen; zudem verweist er auf die Petition 2715/21 vom 27.10.2025 und schließt mit der Feststellung, die Verfassungen von Hessen und der Bundesrepublik seien seit 2020 unrettbar zerstört.

8. Petition zum Bildungskongress (E-Mail an HKM und Landtag)

Auch dieses Dokument ist ein E-Mail-Ausdruck: eine Rundmail an Kultusverwaltung, Staatskanzlei und weitere Stellen, in der der Petent seinen Vorschlag „jetzt als Petition = Forderung“ stellt. Er schlägt einen eintägigen, kostenlosen „Kongress Bildungsplan Hessen“ im Juli 2026 (Frankfurt Messe, Darmstadt Kongresszentrum oder Bensheim Bürgerhaus) unter der Schirmherrschaft des Kultusministeriums vor. Begründet wird dies mit einem über die Überlastungsgrenze beanspruchten Gemeinwesen, gescheiterten Konzepten (Bildungsplan 2009), fehlenden Lösungsansätzen, der Einschätzung, KI sei keine nachhaltige Lösung, und offenen verfassungsrechtlichen Fragen (Datenschutz, Schulpflicht). Seine These lautet, das Bildungsniveau lasse sich nur halten, wenn statt erweiterter Kita-Pflichten brachliegende Ressourcen (Rentner, Pensionäre, Arbeitslose) mobilisiert und bislang nicht gehörte Personen beteiligt würden; als Anlage ist D054 (Gemini) genannt. Die PDF enthält zudem Zustellfehlermeldungen für drei Adressen sowie automatische Antworten von IONOS und OpenAI-Support.

9. Petition zur Volksabstimmung über das Wiedereinsetzen der Hessischen Verfassung

Der Petent stellt acht Anträge: den Rücktritt des Ministerpräsidenten und die Auflösung des Landtags, damit am Sonntag, dem 29.11.2026, Neuwahlen und eine Volksabstimmung zum Wiedereinsetzen der Hessischen Landesverfassung stattfinden können; die Jubiläumsfeiern zu 80 Jahren Verfassung nur dann, wenn ein Verfassungsentwurf 50 % der Stimmen erreicht; die Annahme des Entwurfs auch durch den neuen Landtag mit mindestens 50 %. Abstimmungsgegenstand soll der 2022 eingereichte DIRZ-Verfassungsentwurf samt einem neuen Art. 162 sein (Verfassungsrat bzw. -beirat mit 12 Mitgliedern, 4 Jahren Amtszeit, öffentlichen Sitzungen und einem Vetorecht binnen 3 Monaten). Ferner fordert er die Rechtsnachfolge des Landes Hessen am Tag nach der Abstimmung und die direkte Wahl der Vertreter, wobei Personen (samt Ehepartnern und direkten Nachkommen) ausgeschlossen werden sollen, die bis März 2022 wegen verfassungsfeindlicher Aktivitäten angezeigt wurden und gegen die ein Strafantrag auf Freiheitsstrafe vorliegt, sofern sie nicht gerichtlich freigesprochen wurden. Zur Begründung führt er die unzureichende Resonanzfähigkeit von Landtag und Regierung in der seit März 2020 bestehenden Verfassungskrise an (einen „Bruch der HessLV vom Dezember 2018 durch MP Bouffier und HSM Klose am 14. März“) sowie eine Verzerrung der Landtagswahl 2023 durch die Verdeckung der Krisenursachen. Dem Büro des Ministerpräsidenten räumte er bis zum 10.07.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme ein; ein ergänzter Verfassungsentwurf sollte bis dahin vorliegen. Ohne vorzeitige Einigung kündigt er Schadenersatzforderungen an das neue Gemeinwesen an.